Mehr Geld für Millionen: Die große Mindestlohn-Erhöhung ab 2026
Überraschend: Rund 6,6 Millionen Beschäftigte könnten direkt von der bevorstehenden Anhebung profitieren.
Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Satz auf 13,90 Euro. Ein weiterer Schritt folgt im Januar 2027.
Die Entscheidung beruht auf der Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission, die das Bundeskabinett am 29.10.2025 bestätigte.

Diese Erhöhung betrifft besonders viele Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland. Die Umsetzung erfolgt per Rechtsverordnung des BMAS. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll wacht über die Einhaltung.
Beschäftigte und Unternehmen erhalten so frühzeitig Planungssicherheit. Wer mehr über praktische Folgen und Tipps lesen will, findet ergänzende Hinweise auf online Geld verdienen und Praxis.
Wesentliche Erkenntnisse
- Ab 1. Januar 2026 steigt der Satz auf 13,90 Euro.
- Bis zu 6,6 Millionen Erwerbstätige profitieren.
- Die Maßnahme beruht auf Empfehlung und Beschluss des Bundeskabinetts.
- Rechtsverordnung des BMAS regelt die Umsetzung.
- Kontrollen durch den Zoll sollen Verstöße verhindern.
Mindestlohnerhöhung ab Januar 2026: Zahlen, Zeitplan, Hintergründe
Die neue Lohnuntergrenze wird in zwei Stufen eingeführt und bietet sowohl Beschäftigten als auch Betrieben klare Zahlen und Fristen.

Kernfakten
13,90 Euro pro Stunde gilt ab Januar 2026. Ein weiterer Schritt folgt mit 14,60 Euro zum 1. Januar des Folgejahres.
Beschlusslage
Die Entscheidung beruht auf der Empfehlung der mindestlohnkommission und dem Beschluss des Bundeskabinett vom 29.10.2025.
Anschließend regelt eine Rechtsverordnung des BMAS die formale Umsetzung. Parallel starten Informationsmaßnahmen für Unternehmen.
Entwicklung seit 2015
Der gesetzliche mindestlohn begann 2015 bei 8,50 Euro. Seither empfiehlt die Kommission Anpassungen in einem Rhythmus von zwei jahre.
Die gestaffelte Anhebung ist als schritt gewählt, um Planungssicherheit zu schaffen und wirtschaftliche Belastungen zu mildern.
- Kontext der Debatte: Gewerkschaften forderten bis 15 Euro, Wirtschaftsverbände warnten vor Kosten.
- Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) überwacht die Einhaltung und Dokumentationspflichten.
Mehr Hintergründe zur politischen Einordnung finden Leser in der Wahlhilfe zur Bundestagswahl.
Mindestlohn 2026: Auswirkungen auf Beschäftigte, Arbeitgeber und Minijobs
Die anstehende Erhöhung verändert Monatsverdienste, Minijob‑Grenzen und Beitragspflichten.

Was Beschäftigte erwartet
Volle Stellen im Niedriglohnbereich gewinnen spürbar: Die erste Stufe bringt rund 190 Euro mehr brutto pro Monat, die zweite Stufe etwa 310 Euro.
Minijobs im Fokus
Die Verdienstgrenze für minijobs ist dynamisch an den Satz gekoppelt. Rechenweg: 10 Stunden pro Woche × 13 geteilt durch 3 = 602,33 → aufgerundet 603 Euro für 2026 und 633 Euro für 2027.
Branchenspezifische Löhne ändern diese Grenze nicht. Beispiel: 15 Euro pro stunde bei 40 Stunden ergeben 600 Euro. Das liegt künftig unter der neuen Grenze; eine Ummeldung oder Anpassung kann nötig sein.
Übergangsbereich und Arbeitgeberpflichten
Die Gleitzone beginnt bei 603,01 Euro und endet bei 2.000 Euro. Dort gilt eine besondere Beitragslogik mit höherem Arbeitgeberanteil.
- Arbeitgeber müssen Entgelt- und Arbeitszeitkontrollen durchführen.
- Dokumentation, Prüfung der Versicherungsfreiheit und ggf. neue Dauerbeitragsnachweis sind verpflichtend.
- Zur Kalkulation empfiehlt sich der Minijob‑Rechner der Minijob‑Zentrale und ein Mindestlohn‑Rechner.
Branchen, Betroffene und politische Reaktionen
Verschiedene Sektoren und Regionen spüren die direkte Wirkung der geplanten Lohnanpassung.

Wer profitiert
Bis zu 6,6 Millionen beschäftigte Menschen erhalten spürbare Einkommenszuwächse. Besonders viele Frauen und Arbeitnehmer in Ostdeutschland gehören zu den Profiteuren.
Die Anhebung stärkt Kaufkraft und wirkt direkt gegen Erwerbsarmut.
Branchenwirkung
Vor allem Gastronomie, Einzelhandel und Gebäudereinigung stehen im Fokus. Diese Branchen weisen einen hohen Anteil gering entlohnter Tätigkeiten auf.
- Chancen: Höhere Attraktivität von Jobs und bessere Mitarbeitendenbindung.
- Risiken: Steigender Kostendruck, mögliche Margenverluste und Preisanpassungen.
Unternehmen reagieren je nach Kostenstruktur unterschiedlich: Einige optimieren Prozesse, andere geben Kosten teilweise an Kunden weiter.
Politische Debatte
Gewerkschaften loben die Stärkung der Kaufkraft. Wirtschaftsverbände warnen vor Wettbewerbs- und Preisdruck.
Die zweite Stufe der Erhöhung ist zum 1. Januar des folgenden jahres geplant und sieht 14,60 euro pro stunde vor. Die Maßnahme ist Teil einer zweistufigen Reform über zwei jahre.
Zur Einordnung der Verteilungswirkungen und politischer Reaktionen lesen Interessierte die Analyse zur Betroffenheit auf tagesschau.de und Hintergrundtexte zu rechtlichen Folgen auf aktuellenachrichtens.de.
Fazit
Zusammengefasst bringt der Beschluss sichtbare Veränderungen für Millionen Erwerbstätige und Arbeitgeber. Der gesetzliche mindestlohn steigt als klarer Sockel ab Januar 2026 auf 13,90 Euro pro stunde — ein Schritt, von dem viele Beschäftigte profitieren.
Für arbeitgeber bedeutet die erhöhung: Entgelte prüfen, Verträge anpassen und Arbeitszeiten dokumentieren. Lohnabrechnung und Beitragsmeldungen sollten frühzeitig aktualisiert werden.
Minijobs und minijobber sind betroffen: Die dynamische verdienstgrenze liegt bei 603 Euro (2026) und 633 Euro (2027). Betriebe sollten Stunden und Euro pro Monat genau kalkulieren.
Die bundesregierung finalisiert die Umsetzung per Rechtsverordnung. Praktische Hilfen und Rechner, etwa zur Berechnung, gibt es unter Details zur Anpassung.
FAQ
Was ändert sich für Beschäftigte ab Januar 2026?
Ab 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Für viele Beschäftigte bedeutet das ein spürbares Brutto-Mehr an Lohn pro Monat, besonders bei Vollzeit. Die Anpassung reduziert Einkommenslücken und verbessert die Kaufkraft von Geringverdienern.
Wie sieht der weitere Zeitplan für die Lohnanpassungen aus?
Die Mindestlohnkommission hat eine stufenweise Erhöhung empfohlen: 13,90 Euro ab Anfang 2026 und ein weiterer Schritt auf 14,60 Euro im Jahr 2027. Die Bundesregierung und das Bundeskabinett setzen diese Empfehlung in der Regel per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales um.
Wer trifft die Entscheidung über die Höhe und Umsetzung?
Die Mindestlohnkommission gibt die Empfehlung ab. Anschließend beschließt das Bundeskabinett die Rechtsverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dann veröffentlicht. So entsteht die verbindliche Regelung für Arbeitgeber und Beschäftigte.
Welche Auswirkungen hat die Anhebung auf Minijobs?
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird dynamisch angepasst, damit 450-Euro-Jobs neu bewertet werden. Für 2026 wird eine Grenze von etwa 603 Euro genannt, 2027 steigt sie auf rund 633 Euro. Arbeitgeber und Minijobber sollten die Stunden- und Verdienstrechnung prüfen, damit sozialversicherungs- und beitragsrechtliche Folgen korrekt eingeordnet werden.
Wie wirkt sich die Erhöhung auf Arbeitgeberkosten aus?
Betriebe müssen mit höheren Personalkosten rechnen. Neben dem Stundenlohn steigen oft auch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Besonders kleine Unternehmen in Gastronomie, Einzelhandel und Gebäudereinigung sehen kurzfristig Kostendruck, langfristig kann die Nachfrage durch höhere Einkommen aber stabilisiert werden.
Was sollten Beschäftigte bei ihrer Lohnabrechnung prüfen?
Beschäftigte sollten Stundenaufzeichnungen, Bruttolohn und Abzüge vergleichen. Bei Unklarheiten hilft eine Lohnabrechnungskopie zum Monatsende. Auch Minijobber müssen darauf achten, ob die Verdienstgrenze überschritten wird und sich dadurch Sozialversicherungsstatus ändert.
Gibt es Übergangsregeln oder eine Gleitzone?
Ja. Für Beschäftigte über der Minijob-Grenze existiert ein gleitender Übergangsbereich, der bei etwa 603,01 Euro beginnt und bis zur Obergrenze (z. B. 2.000 Euro) beitragsrechtliche Besonderheiten haben kann. Die Beitragsberechnung ändert sich stufenweise, daher sind genaue Kontrollen und Dokumentationen wichtig.